Selten standen Immobilien so sehr im Fokus der Aufmerksamkeit wie heute. Dazu haben der angespannte Immobilienmarkt und auch die Erfordernisse der Klimakrise beigetragen. Die Politik hat bereits mit der Einrichtung eines eigenen Bauministeriums reagiert. Auch das Ministerium für Wirtschaft und Klima spricht ein Wörtchen mit, wenn es um den Bau und die Sanierung von Gebäuden geht.
Das Dach über dem Kopf ist ein Grundbedürfnis wie Essen und Trinken. Wie dieses Grundbedürfnis befriedigt wird, berührt darüber hinaus viele andere Bereiche sowie wirtschaftliche und finanzielle, klimapolitische und soziale Aspekte. Neue Gesetze und staatliche Förderungen sollen Verwerfungen glätten und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Im laufenden und im nächsten Jahr kommen viele Änderungen auf Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, Mieter und Mieterinnen zu.
Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) modernisieren. Die Ausgestaltung des GEG und die Festlegung von Gebäudestandards haben immense Auswirkung auf die Branche. Vorgesehen ist die Erhöhung des GEG-Standards auf EH 55. Damit verschärfen sich die Anforderungen auch an die Gebäudehülle. Das reiche aber nicht aus und sei einseitig, bemängelt der Zentrale Immobilienverband ZIA.
Zusätzliche Anforderungen an die Gebäudehülle seien nicht nur wirtschaftlich sinnlos, die Produktion und Entsorgung von zusätzlichem Dämmmaterial verbiete der Gedanke des Lebenszyklus. Der Fokus solle vielmehr auf Effizienz in der Anlagentechnik, Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäude und dem effizienten Gebäudebetrieb liegen.
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die Bundesregierung die Stromerzeugung aus Solar- und Windenergie schnell und umfangreich vorantreiben. Die Belange im Wohnungseigentum seien jedoch bislang nicht genügend bedacht, bemängelt der VDIV Deutschland und fordert Nachbesserungen. Positiv bewertet der Verband die in der EEG-Novelle vorgesehene Einführung des Volleinspeisemodells mit attraktiven Vergütungssätzen. „Die Mehrheit der rund zwei Millionen Eigentümergemeinschaften scheitert bislang an den Hürden des Mieterstromgesetzes.“ Für sie sei die Volleinspeisung eine klimafreundliche und kostengünstige Alternative.