Neuregelung der Maklerprovision

„Veränderungen begünstigen nur den, der darauf vorbereitet ist.“ (Louis Pasteur)

Chance der Immobilienbranche zur Verbesserung des Qualitätsstandards

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Oktober 2019 einen Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser auf den Weg gebracht. Er findet Anwendung auf privatgenutzte Immobilien. Gewerbliche Immobilien und Neubauprojekte sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Das Gesetzgebungsverfahren dauert derzeit noch an. Wann das Gesetz im Bundestag verabschiedet und wann diese Neuregelung Inkrafttreten wird, ist noch unklar. Experten gehen vom 2. Quartal 2020 aus.

Doch wir möchten Sie bereits heute darüber informieren. Denn das Thema ist für die Immobilienbranche von weitreichender Bedeutung. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sprechen uns geradezu aus der Seele.

Es wird ein frischer Wind durch den Immobilienmarkt wehen, der uns und unsere Arbeitsweise bestätigt. Wir möchten Sie an den Erkenntnissen teilhaben lassen, denn Transparenz ist für uns als Immobilienmakler PLUS selbstverständlich.

Wir unterstützen diese Neuregelung ausdrücklich. Sie wird voraussichtlich, da sind sich die Politik und Akteure der Branche einig, eine Marktbereinigung mit sich bringen. Diese ist erwünscht und erforderlich, um die Qualität vor der Quantität in der Immobilienbranche nachhaltig zu verbessern.


Nachtrag: Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser angenommen.


Was ist das Ziel und was wird sich verändern?

Ziel des Gesetzentwurfes ist, die Käufer von Kosten für den Kauf einer Wohnimmobilie zu entlasten. Doch wie soll dieses Ziel erreicht werden? Durch die gestiegenen Immobilienpreise und die weiterhin in gleicher Höhe festgesetzte Grunderwerbsteuer, ist die Maklerprovision die einzige Stellschraube.

Bisher trägt in der Regel der Käufer einer privatgenutzten Immobilie die alleinigen Kosten für die Vermittlung durch einen Immobilienmakler. Diese Regelung ist nicht ganz fair, da sowohl Käufer als auch Verkäufer von der Tätigkeit des Maklers profitieren.

  • Der Gesetzentwurf sieht zukünftig eine Teilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer vor. In der Regel wird diese bei jeweils 50% liegen.
  • Der Verkäufer wird dem Käufer verpflichtet, seine Zahlung an den Makler nachzuweisen. Erst wenn diese erfolgt ist, muss der Käufer seinen Anteil zahlen. Damit wird unlauteren Vereinbarungen zwischen Maklern und Verkäufern vorgebeugt.
  • Neben der rein formellen Betrachtung der Vergütung der Maklerprovision wird sich zusätzlich ein ebenso wichtiger Aspekt verändern: Verkäufer werden die Qualität der Leistungen eines Maklers zukünftig stärker hinterfragen, da sie selber an den Kosten beteiligt werden.

Mit der Neuregelung bei Vermietungen aus dem Jahr 2015 hat die Branche einen ähnlichen Effekt erlebt. Damals wurde das so genannte Bestellerprinzip eingeführt, nachdem derjenige die Provision des Maklers zu zahlen hat, der die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat.  Dies hat bei uns zu einer wesentlich stärkeren Nachfrage geführt und wir konnten die Qualität unserer Arbeitsweise damit einmal mehr unter Beweis stellen.


Darum lohnt es sich einen Immobilienmakler zu beauftragen

Auch wenn der Immobilienverkauf zukünftig für den Verkäufer mit Kosten verbunden sein wird, lohnt sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers weiterhin. Einen Fachmann zu beauftragen, entlastet Verkäufer und Käufer in erheblichem Maße und bietet zusätzlich eine rechtliche Absicherung. Beide Parteien sollten allerdings viel mehr darauf achten, welche Leistungen der Makler tatsächlich erbringt. Besprechen Sie diese Details bereits vor Vertragsabschluss, dadurch wird die Maklerprovision für Sie transparenter.

Ein Immobilienmakler, der die komplette Verkaufsabwicklung – vom Erstkontakt bis zur Schlüsselübergabe – übernimmt, macht sich bezahlt.

Folgende Faktoren sind für uns als Immobilienmakler PLUS selbstverständlich:

  • Fachliche Kompetenz durch Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung
  • ausführliche individuelle und persönliche Beratung mit hohem Qualitätsstandard
  • ausgewiesene Markt- und Fachkenntnisse
  • Erstellung eines individuellen Vermarktungskonzeptes
  • Erstellung hochwertiger Präsentationsunterlagen über die Immobilie
  • Absicherung rechtlicher Risiken
  • detaillierte Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier: PLUS | Service

Fazit

Diese Neuregelung wird spürbare Auswirkungen auf die Immobilienbranche haben. Als ImmobilienmaklerPLUS sehen wir ihr äußerst positiv entgegen. Denn sie unterstützt Werte und Arbeitsweisen, die für uns selbstverständlich sind und auch schon immer selbstverständlich waren. Sie gibt der Immobilienbranche die Chance sich deutlich zu bereinigen und ihr Image dabei wesentlich zu verbessern, da sich eine qualitativ hochwertige Arbeitsweise durchsetzen wird.

Außerdem wird diese Neuregelung zu einer größeren Wertschätzung für die Arbeit eines Immobilienmaklers führen.

Ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Qualität könnte die Einführung einer Ausbildungspflicht für Immobilienmakler sein. Doch das ist derzeit noch Zukunftsmusik.

TERMIN VEREINBAREN

Haben Sie Fragen zu dem Gesetzentwurf oder möchten Sie einen Immobilienmakler PLUS kennenlernen? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

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Ulrice Czehowsky

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