BAFIN äußert scharfe Kritik am Teilverkauf

In einer aktuellen Mitteilung übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) in zum Teil drastischen Worten Kritik am Teilverkauf und warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor vielen Nachteilen und Unsicherheiten dieses Finanzierungsmodells.

Damit positioniert sich die BAFIN zum ersten Mal klar negativ gegenüber den „Verlockungen“ und Werbebotschaften des Teilverkaufs und weist dabei auf hochsensible Verbraucherschutz-Aspekte hin. Schon die Stiftung Warentest fällte zur gleichen Thematik Ende 2022 ein deutlich ablehnendes Urteil, wie in der Ausgabe 12/2022 des Verbraucherschutz-Magazins „Finanztest“ publiziert.

Hier die von der BAFIN aufgeführten wichtigsten Kritikpunkte im Originalwortlaut

  • Beim Rückkauf oder Gesamtverkauf bekommt das Teilkauf-Unternehmen immer mindestens den Teilkaufpreis „plus X“ für seinen Immobilienteil, auch wenn die Immobilie nicht im Wert gestiegen ist.
  • Für die Nutzung der Immobilie müssen Sie ein Nutzungsentgelt zahlen. Wenn Sie das nicht mehr können, droht der Verkauf Ihres Hauses und Sie müssen ausziehen.
  • Laufende Kosten der Immobilie fallen nach einem Teilverkauf weiterhin an.
  • Nach dem Teilverkauf bekommen Sie zwar den vereinbarten Kaufpreis. Was Ihnen in Euro von Ihrer Immobilie bleibt, sehen Sie aber erst viel später, nachdem der Gesamtverkauf abgewickelt ist.
  • Für die Solvenz des Teilkäufers wird keine staatliche Stelle einstehen. Eine Insolvenz des Teilkäufers kann ein erhebliches Risiko für Sie darstellen. Möglicherweise wird die Immobilie dann zwangsversteigert, falls Sie nicht die Mittel für einen Rückkauf aufbringen können. Ob Sie die Immobilie zu den bisherigen Konditionen weiter nutzen können, auch wenn der Teilkäufer insolvent ist und was im Zwangsversteigerungsfall passiert, hängt jeweils von den in Ihrem Vertrag getroffenen Regelungen ab und davon, wie Ihr Nutzungsrecht im Grundbuch abgesichert ist. Hierzu sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.

Auch in der Medienlandschaft wird das Thema heute in Print oder online breit aufgegriffen: Ob Spiegel, F.A.Z., Wirtschaftswoche, Zeit, dpa, Börsenzeitung oder ZDF – Publikumsmedien, Tageszeitungen, Fachblätter und Wirtschafts-Medien nehmen die in der Wortwahl bislang einmaligen Aussagen der BAFIN zum Anlass für eine breitgestreute Berichterstattung mit eindeutig negativem Echo in Bezug auf den Teilverkauf.

Friedrich Thiele, Vorstand der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, erklärt hierzu: 

„Wir weisen bereits seit Jahren sehr deutlich auf die Unterschiede des Teilkaufs zu unserer Immobilienrente hin und fühlen uns durch diese Positionierung der BAFIN bestätigt. Unsere Immobilienrente mit der Möglichkeit der Auszahlung in Form einer Zeitrente, einer Kombination aus Zeitrente und einem Einmalbetrag oder einer reinen Einmalzahlung ist positiv von der BAFIN und von Verbraucherschutz-Organisationen geprüft und grenzt sich damit positiv von dieser Bewertung ab.
Unsere Kunden können auf ein sicheres lebenslanges Wohnrecht vertrauen und sind vor unkalkulierbaren wirtschaftlichen Zukunftsrisiken bei dieser Form der zusätzlichen Altersfinanzierung über Immobilienvermögen geschützt.“


Die Veröffentlichung der BAFIN ist im Original unter dem folgenden Link abrufbar:


Wir empfehlen unseren Kunden ab dem Mindestalter von 70 Jahren ausschließlich ein seriöses, sicheres und nachhaltiges Immobilienverzehrprodukt auf Basis einer Immobilienrente. In Kooperation der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG.


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